Jedes Kind ab dem 1 Lebensjahr hat Anspruch auf einen Betreuungsplatz!
Gönnen Sie Ihrem Kind Sozialkontakte mit Gleichaltrigen und Ihnen Zeit für sich!
Der Stundensatz wird in der Regel so bezuschusst, das die Tagesmutter nicht teurer als ein Krippenplatz ist.
Ich unterstütze sie gerne dabei, einen Antrag auf Förderung nach §24 SGB VIII
beim öffentliche Jugendhilfeträger (Jugendamt) zu stellen.
Telefon: 07721/9137961
EMail: Verwaltung-JA@LRASBK.de
Ich berechne pro angefangenen Tag der Betreuung 5 Euro als Mehrkostenaufwand.
Dieser Mehrkostenaufwand beinhaltet:
°Das gemeinsame reichhaltige Frühstück
°Von mir gestellte Windeln, Tücher und Entsorgung
°Waschen von Textilien: Waschlappen, Schlafsack, usw.
°Sonstige Lebensmittel und Getränke
°Montessori Arbeitsmaterialien
°Kindergeburtstag mit Wunschkuchen